
Besondere Erhebungsform der Einkommensteuer auf bestimmte inländische Kapitalerträge. Die KESt ist vom Schuldner oder dessen Bank für Rechnung des Gläubigers einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Bei Vorliegen einer Nicht-Veranlagungs-Bescheinigung oder eines Freistellungsauftrages (für Kapitalerträge)...
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